Rechtsprechung
BSG, 01.02.2010 - B 9 BL 1/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 07.02.2008 - S 7 BL 7/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 10 BL 1/08
- BSG, 01.02.2010 - B 9 BL 1/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 9 BL 1/09 B
Insbesondere hat es der Kläger unterlassen, sich eingehend mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinanderzusetzen (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 9 BL 1/09 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65). - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 9 BL 1/09 B
Darüber hinaus ist die Darlegung geboten, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36). - BSG, 26.04.2007 - B 12 R 15/06 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei auslaufendem oder ausgelaufenem Recht
Auszug aus BSG, 01.02.2010 - B 9 BL 1/09 B
Dazu hat er zwar vorgetragen, die Antwort lasse sich auch angesichts des Beschlusses des BSG vom 26.4.2007 - B 12 R 15/06 B - nicht ohne Weiteres aus der bisherigen Rechtsprechung im vorliegenden Zusammenhang des Musterverfahrens ableiten.